Weiterbildungskosten von den Steuern absetzen — so geht's

Weiterbildungskosten und Steuern — ein lohnendes Thema

Weiterbildungskosten von den Steuern absetzen — so geht's

Wer in der Schweiz eine berufliche Weiterbildung absolviert, kann die Kosten von den Steuern absetzen. Das klingt einfach, hat aber einige Tücken. Seit der Steuerreform 2016 sind die Regeln klar, aber nicht alle Steuerpflichtigen nutzen die Möglichkeit. Dabei kann der Steuerabzug je nach Einkommen und Kurskosten mehrere tausend Franken ausmachen.

Was darf abgezogen werden?

Grundsätzlich sind alle Kosten abziehbar, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Weiterbildung stehen:

  • Kursgebühren und Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur und Lehrmittel
  • Fahrtkosten zum Kursort (analog Arbeitsweg)
  • Verpflegungsmehrkosten bei ganztägigen Kursen
  • Computer und Software, soweit für die Weiterbildung benötigt (anteilig)

Nicht abziehbar sind Kosten für Erstausbildungen (z.B. erstes Studium, erste Berufslehre) und Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt.

Die Obergrenze: CHF 12'000

Seit 2016 gilt bei der direkten Bundessteuer eine Obergrenze von CHF 12'000 pro Jahr für Weiterbildungskosten. Die Kantone haben unterschiedliche Limiten — die meisten haben die Bundesregelung übernommen. Kurskosten, die über die Limite hinausgehen, können Sie auf mehrere Steuerjahre verteilen, wenn der Kurs über mehrere Jahre läuft.

Der entscheidende Punkt: berufsbezogen

Weiterbildungskosten von den Steuern absetzen — so geht's - illustration

Nicht jede Weiterbildung ist steuerlich absetzbar. Der Kurs muss einen Bezug zur aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit haben. Ein Yoga-Lehrerkurs ist absetzbar, wenn Sie Yoga-Lehrer werden wollen — aber nicht, wenn Sie Buchhalter sind und Yoga als Hobby betreiben.

In der Praxis akzeptieren die Steuerbehörden die meisten beruflichen Weiterbildungen. Eidg. Fachausweise, CAS/MAS-Programme, Sprachkurse und IT-Kurse sind in der Regel unproblematisch. Bei exotischeren Weiterbildungen lohnt sich eine Rückfrage beim Steueramt.

Praxisbeispiel

Anna verdient CHF 85'000 und investiert CHF 14'000 in einen Vorbereitungskurs für den eidg. Fachausweis Marketing. Die Bundessubvention gibt ihr CHF 7'000 zurück. Die verbleibenden CHF 7'000 zieht sie bei der Steuererklärung ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% spart sie nochmals CHF 2'100 an Steuern. Ihre tatsächlichen Kosten: CHF 14'000 − 7'000 − 2'100 = CHF 4'900 für eine Weiterbildung, die sie CHF 14'000 gekostet hat.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Kosten für einen CAS an der Fachhochschule absetzen?

Ja, CAS-, DAS- und MAS-Programme an Fachhochschulen sind als berufliche Weiterbildung steuerlich absetzbar. Die Kursgebühren, Lehrmittel und Fahrtkosten können beim steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden — bis zur kantonalen Obergrenze.

Was gilt bei mehrsemestrigen Weiterbildungen?

Die Kosten sind im Jahr abziehbar, in dem sie anfallen (Zahlungsprinzip). Wenn Sie einen 4-semestrigen Kurs besuchen und jedes Semester CHF 4'000 zahlen, setzen Sie in jedem Steuerjahr CHF 4'000 ab — und bleiben unter der Limite.

Sind Online-Kurse steuerlich absetzbar?

Ja, solange sie berufsbezogen sind und von einem seriösen Anbieter durchgeführt werden. Die Kursgebühren, E-Learning-Plattform-Abos und zugehörige Fachliteratur können abgezogen werden.

Muss ich die Bundessubvention vom Steuerabzug abziehen?

Ja. Wenn Sie CHF 14'000 Kurskosten hatten und CHF 7'000 Bundessubvention erhalten, können Sie nur die Differenz von CHF 7'000 steuerlich geltend machen. Arbeitgeberbeiträge werden ebenfalls abgezogen.

Was passiert, wenn das Steueramt die Kosten nicht anerkennt?

Sie erhalten eine Nachfrage oder eine korrigierte Veranlagung. Sie können innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben und den beruflichen Bezug der Weiterbildung dokumentieren. In den meisten Fällen werden berufliche Weiterbildungen ohne Probleme akzeptiert.

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