Subjektfinanzierung: Der Bund zahlt 50% Ihrer Weiterbildung

Die Subjektfinanzierung — das unterschätzte Geschenk

Subjektfinanzierung: Der Bund zahlt 50% Ihrer Weiterbildung

Stellen Sie sich vor, Sie investieren CHF 15'000 in eine Weiterbildung und der Bund schickt Ihnen danach CHF 7'500 zurück. Klingt nach einem schlechten Witz? Ist aber Realität — seit dem 1. Januar 2018 übernimmt der Bund bis zu 50% der Kurskosten für Absolventinnen und Absolventen eidgenössischer Prüfungen. Und trotzdem kennen erstaunlich viele Berufsleute dieses System nicht.

Die Rede ist von der Subjektfinanzierung, offiziell «direkte Bundesbeiträge an die Absolvierenden von vorbereitenden Kursen» genannt. Früher floss das Geld an die Kursanbieter (Objektfinanzierung), heute direkt an die Teilnehmenden — und zwar unabhängig davon, ob Sie die Prüfung bestehen oder nicht.

Wer hat Anspruch?

Die Regelung ist erstaunlich grosszügig. Anspruch hat, wer:

  • Einen Vorbereitungskurs für eine eidgenössische Berufsprüfung (Fachausweis) oder höhere Fachprüfung (eidg. Diplom) besucht
  • Die eidgenössische Prüfung ablegt — egal ob bestanden oder nicht bestanden
  • Seinen Wohnsitz in der Schweiz hat

Es spielt keine Rolle, ob Sie angestellt, selbständig, arbeitslos oder in Ausbildung sind. Auch das Einkommen ist kein Kriterium. Ein CEO mit CHF 300'000 Jahresgehalt hat denselben Anspruch wie eine Teilzeitangestellte mit CHF 50'000.

Wie viel zahlt der Bund?

Der Bund übernimmt maximal 50% der anrechenbaren Kurskosten, gedeckelt auf:

  • CHF 9'500 bei eidg. Berufsprüfungen (Fachausweise)
  • CHF 10'500 bei höheren Fachprüfungen (eidg. Diplome)

«Anrechenbare Kurskosten» umfassen die Kursgebühren, Lehrmittel und Prüfungsvorbereitungsmaterial. Nicht anrechenbar sind Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft und die Prüfungsgebühr selbst.

So funktioniert der Ablauf

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1. Vorbereitungskurs besuchen

Sie besuchen einen Vorbereitungskurs bei einem Anbieter Ihrer Wahl. Der Kurs muss auf der Liste der vom SBFI anerkannten Kurse stehen — das tun praktisch alle seriösen Anbieter. Bezahlen Sie die Kurskosten vorerst selbst (oder vereinbaren Sie eine Ratenzahlung mit dem Anbieter).

2. Eidg. Prüfung ablegen

Nach dem Kurs legen Sie die eidg. Prüfung ab. Ob Sie bestehen oder nicht, spielt für die Bundessubvention keine Rolle — Sie müssen lediglich zur Prüfung antreten.

3. Antrag stellen

Nach der Prüfung stellen Sie über das Online-Portal des SBFI (Bundesbeiträge an Absolventen) einen Antrag. Sie laden Ihre Kursrechnungen und den Prüfungsnachweis hoch. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2-4 Monate.

4. Geld erhalten

Der Bundesbeitrag wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. So einfach ist das.

Welche Prüfungen sind betroffen?

Die Liste ist lang — über 400 eidgenössische Prüfungen sind betroffen. Hier die beliebtesten:

  • Kaufmännisch: Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen, HR-Fachmann/-frau, Marketingfachmann/-frau, Technische/r Kaufmann/-frau
  • Führung: Führungsfachmann/-frau, Betriebswirtschafter/in HFP
  • IT: ICT-Fachmann/-frau, ICT-Manager
  • Gesundheit: Rettungssanitäter/in, med. Praxiskoordinator/in
  • Handwerk: Elektroinstallationsmeister, Sanitärmeister, Schreinermeister
  • Weitere: Treuhänder/in, Logistikfachmann/-frau, Immobilien-Bewirtschafter/in

Die vollständige Liste finden Sie auf der SBFI-Website unter «Verzeichnis der eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen».

Häufige Fehler vermeiden

Ein paar Stolpersteine, die Sie kennen sollten:

  • Rechnung aufbewahren: Bewahren Sie alle Kursrechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf. Sie brauchen sie für den Antrag.
  • Frist beachten: Der Antrag muss innerhalb von 5 Jahren nach der Prüfung gestellt werden. Warten Sie aber nicht so lange — reichen Sie den Antrag zeitnah ein.
  • Kursanbieter prüfen: Vergewissern Sie sich, dass der Anbieter auf der SBFI-Liste steht. Fragen Sie beim Anbieter direkt nach, ob der Kurs subventionsberechtigt ist.
  • Nicht verwechseln: Die Subjektfinanzierung gilt für eidg. Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen — nicht für CAS/DAS/MAS-Programme an Fachhochschulen und nicht für Höhere Fachschulen (HF).

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Prüfung bestehen, um die Subvention zu erhalten?

Nein. Sie müssen lediglich zur Prüfung antreten. Auch bei Nichtbestehen erhalten Sie den Bundesbeitrag. Der Gesetzgeber wollte damit das Risiko für die Teilnehmenden reduzieren und die höhere Berufsbildung attraktiver machen.

Kann ich die Subvention auch für einen zweiten Fachausweis beantragen?

Ja. Die Subjektfinanzierung gilt pro Prüfung, nicht pro Person. Wenn Sie zuerst den Fachausweis HR und dann den Fachausweis Marketing machen, können Sie für beide die Subvention beantragen.

Gilt die Subjektfinanzierung auch für Grenzgänger?

Nein, der Wohnsitz muss in der Schweiz sein. Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland haben keinen Anspruch. Einige Kantone bieten für Grenzgänger aber eigene Förderprogramme.

Kann ich neben der Bundessubvention auch kantonale Stipendien beziehen?

Ja, die Subjektfinanzierung des Bundes und kantonale Stipendien schliessen sich nicht gegenseitig aus. Sie können beides beantragen. Die Kantone rechnen den Bundesbeitrag aber in der Regel an.

Wie finde ich heraus, ob mein Kurs subventionsberechtigt ist?

Fragen Sie beim Kursanbieter nach. Seriöse Anbieter weisen in ihren Unterlagen explizit darauf hin, dass ihre Kurse «subjektfinanzierungsberechtigt» sind. Auf der SBFI-Website können Sie die Liste der anerkannten Kurse einsehen.

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