RAV-Bildungsgutschein: So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung als Stellensuchende/r

Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit — eine Chance

RAV-Bildungsgutschein: So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung als Stellensuchende/r

Wer den Job verliert, steht vor einer seltsamen Situation: Plötzlich hat man Zeit, die man vorher nie hatte. Und genau in dieser Phase kann eine gezielte Weiterbildung den Unterschied machen zwischen monatelanger Stellensuche und einem schnellen Wiedereinstieg. Das Schweizer System der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) bietet dafür ein starkes Instrument: den Bildungsgutschein des RAV.

In der Praxis wissen aber erstaunlich wenige Stellensuchende, dass ihnen diese Möglichkeit offensteht. Oder sie wissen es, trauen sich aber nicht, das Thema bei ihrem RAV-Berater anzusprechen. Das ist schade, denn die Arbeitslosenversicherung (ALV) investiert jährlich hunderte Millionen Franken in Weiterbildungsmassnahmen — und dieses Geld ist für Sie da.

Was ist ein RAV-Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine arbeitsmarktliche Massnahme (AMM) nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Das RAV übernimmt die Kurskosten für eine Weiterbildung, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachweislich verbessert. Das können Sprachkurse sein, IT-Schulungen, branchenspezifische Zertifizierungen oder sogar Vorbereitungskurse für eidg. Fachausweise.

Wichtig zu verstehen: Es handelt sich nicht um einen Anspruch, sondern um eine Ermessensentscheidung Ihres RAV-Beraters. Ob eine Massnahme bewilligt wird, hängt davon ab, ob sie als geeignet eingestuft wird, um Ihre Vermittlungsfähigkeit zu verbessern.

Welche Kurse werden finanziert?

Das RAV finanziert grundsätzlich Kurse, die einen direkten Bezug zum Arbeitsmarkt haben. Die häufigsten bewilligten Massnahmen:

  • Sprachkurse: Deutsch als Fremdsprache, Business English, Französisch für Deutschschweizer. Besonders wenn Sprachkenntnisse für Ihre Zielstellen relevant sind.
  • IT-Kurse: ECDL, Microsoft Office, SAP-Anwenderkurse, Grundlagen Webdesign. Auch spezialisierte IT-Kurse werden bewilligt, wenn der Bedarf belegt ist.
  • Branchenkurse: Hygienezertifikate für Gastro, SUVA-Kurse für den Bau, Staplerschein, Kranführerausweis.
  • Bewerbungstrainings: Workshops für Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräche, LinkedIn-Profil.
  • Umschulungen: In Ausnahmefällen finanziert das RAV auch längere Umschulungen, wenn die bisherige Branche keine Perspektive mehr bietet.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

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Schritt 1: Vorbereitung

Recherchieren Sie konkrete Kursangebote, bevor Sie mit Ihrem RAV-Berater sprechen. Suchen Sie auf Kurs-Finder nach Anbietern in Ihrer Region. Notieren Sie Kursdaten, Kosten und den Anbieter. Je konkreter Ihr Vorschlag, desto besser Ihre Chancen.

Schritt 2: Gespräch mit dem RAV-Berater

Sprechen Sie im nächsten Beratungsgespräch aktiv das Thema an. Argumentieren Sie, warum genau dieser Kurs Ihre Vermittlungsfähigkeit verbessert. Zeigen Sie Stelleninserate, die genau die Kompetenzen verlangen, die der Kurs vermittelt. Das ist der Schlüssel zur Bewilligung.

Schritt 3: Bewilligung

Ihr RAV-Berater prüft den Antrag. Bei einfachen Kursen bis ca. CHF 3'000 entscheidet oft der Berater selbst. Bei teureren Massnahmen muss die kantonale Amtsstelle zustimmen. Rechnen Sie mit 1-4 Wochen Bearbeitungszeit.

Schritt 4: Kursbesuch

Während des Kurses erhalten Sie weiterhin Taggelder. Sie müssen den Kurs regelmässig besuchen — Absenzen müssen begründet werden. Am Ende stellt der Kursanbieter eine Teilnahmebestätigung aus, die Sie dem RAV vorlegen.

Wie viel übernimmt das RAV?

In der Regel übernimmt das RAV die vollen Kurskosten. Bei teureren Massnahmen kann eine Eigenbeteiligung verlangt werden. Reisekosten und Verpflegung werden nicht immer übernommen — fragen Sie explizit nach. Materialkosten (Bücher, Software) sind in der Regel im Kurspreis enthalten.

Die Obergrenze liegt je nach Kanton und Massnahme unterschiedlich. Für einen Sprachkurs rechnen Sie mit CHF 1'500-5'000, für spezialisierte Fachkurse bis CHF 10'000. Langfristige Umschulungen können auch höhere Beträge erreichen, werden aber selten bewilligt.

Tipps für eine erfolgreiche Bewilligung

Aus meiner Erfahrung gibt es ein paar Faktoren, die die Chancen deutlich erhöhen:

  • Arbeitsmarktbezug belegen: Zeigen Sie 3-5 aktuelle Stelleninserate, die genau die Kompetenzen verlangen, die Sie im Kurs erwerben.
  • Anbieter mit Qualitätslabel: Kurse von eduQua-zertifizierten Anbietern werden eher bewilligt. Auch SVEB-Zertifizierungen sind ein Plus.
  • Kurze Kurse bevorzugen: Kurse von 2-12 Wochen werden eher bewilligt als monatelange Lehrgänge, weil sie die Stellensuche weniger behindern.
  • Eigeninitiative zeigen: Wenn Sie bereits selbst recherchiert haben und konkrete Vorschläge machen, signalisiert das Motivation und Eigenverantwortung.
  • Timing beachten: Am Anfang der Arbeitslosigkeit sind die Chancen auf Bewilligung am grössten. Warten Sie nicht bis Monat 10.

Was, wenn das RAV ablehnt?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie können nachfragen, warum abgelehnt wurde, und einen angepassten Vorschlag einreichen. Manchmal hilft es, einen günstigeren oder kürzeren Kurs vorzuschlagen. Oder einen Kurs bei einem anderen, RAV-bekannten Anbieter zu wählen.

Falls die Massnahme grundsätzlich abgelehnt wird, prüfen Sie Alternativen: Die Subjektfinanzierung des Bundes für eidg. Prüfungen greift unabhängig vom Erwerbsstatus. Kantonale Stipendien sind eine weitere Option. Und manche Kursanbieter bieten Ratenzahlung an.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich beim RAV gemeldet sein, um einen Bildungsgutschein zu erhalten?

Ja, Bildungsgutscheine sind eine arbeitsmarktliche Massnahme der ALV und setzen voraus, dass Sie beim RAV als stellensuchend gemeldet sind und Anspruch auf Taggelder haben. Personen ohne Taggeld-Anspruch können in Ausnahmefällen Massnahmen erhalten, wenn das Amt dies bewilligt.

Kann ich während der Weiterbildung weiterhin Taggelder beziehen?

Ja, während einer bewilligten AMM erhalten Sie weiterhin Taggelder. Der Kursbesuch zählt als Kontrollperiode und Sie müssen keine Stellenbewerbungen nachweisen, solange die Massnahme läuft — es sei denn, Ihr RAV-Berater verlangt es explizit.

Kann ich mir den Kursanbieter selbst aussuchen?

Grundsätzlich ja, aber der Anbieter muss gewisse Kriterien erfüllen. RAV-Berater bevorzugen Anbieter, die bereits auf der kantonalen Liste stehen oder eduQua-zertifiziert sind. Sie können aber auch einen neuen Anbieter vorschlagen — er muss dann vom RAV geprüft werden.

Werden auch Online-Kurse finanziert?

Zunehmend ja. Seit COVID-19 haben viele RAV-Stellen ihre Praxis angepasst. Online-Kurse und Blended-Learning-Formate werden heute häufiger bewilligt als früher. Voraussetzung ist, dass der Kurs einen Abschluss oder ein Zertifikat bietet und der Anbieter seriös ist.

Was passiert, wenn ich während der Weiterbildung eine Stelle finde?

Das ist der Idealfall. Sie können die Weiterbildung in der Regel trotzdem abschliessen, wenn der neue Arbeitgeber einverstanden ist. Manche Arbeitgeber schätzen es, wenn Sie mit einer frischen Zertifizierung einsteigen. Besprechen Sie das mit Ihrem RAV-Berater und dem neuen Arbeitgeber.

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