Weiterbildungsbeitrag Kanton Zürich 2026: Betrag, Bedingungen und Antrag
Weiterbildungsbeitrag Kanton Zürich 2026: Überblick
Der Kanton Zürich unterstützt Berufstätige mit Wohnsitz im Kanton mit einem Weiterbildungsbeitrag von bis zu CHF 3'000 pro Person für anerkannte Weiterbildungen. Seit 2017 (Weiterbildungsgesetz WeBiG) besteht dieses Instrument zur Förderung der Grundkompetenzen und beruflichen Qualifizierung. Im Jahr 2026 stehen die Kontingente über das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) des Kantons Zürich bereit.
Weiterbildungsbeitrag Zürich 2026: Betrag und Konditionen
| Parameter | Details 2026 |
|---|---|
| Maximalbetrag | CHF 3'000 pro Person |
| Finanzierungsanteil | Bis zu 50% der anerkannten Kurskosten |
| Anspruchsberechtigte | Wohnsitz im Kanton Zürich; Erwerbstätige; Personen in Ausbildung ausgeschlossen |
| Förderbare Bereiche | Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen, ICT), berufsorientierte Weiterbildungen |
| Anbieter | Anerkannte Weiterbildungsanbieter mit kantonaler Zulassung (MBA-Liste) |
| Antragstellung | Vor Kursbeginn beim MBA Kanton Zürich |
Wer hat Anspruch auf den Weiterbildungsbeitrag Zürich?
Anspruchsberechtigt sind Personen, die:
- Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich haben
- Erwerbstätig sind (Anstellung oder selbstständig) oder aktiv Arbeit suchen
- Einen Kurs bei einem zugelassenen Anbieter belegen (MBA-Liste)
- Die Weiterbildung aus eigenem Antrieb wählen (kein arbeitgeberfinanzierter Pflichtlehrgang)
Nicht anspruchsberechtigt: Personen, die den Kurs vollständig über Berufsbildungsfonds oder Arbeitgeber finanziert bekommen. Der Beitrag ist subsidiär — bestehende Förderungen werden angerechnet.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Grundkompetenzen (Priorität A)
Weiterbildungen in den Bereichen Lesen und Schreiben (Deutsch als Zweitsprache eingeschlossen), Rechnen, digitale Grundkompetenzen (ICT-Basiskompetenzen gemäss DigComp) werden prioritär gefördert. Für diese Bereiche ist der Kanton Zürich zu Leistungen verpflichtet (WeBiG Art. 13).
Berufsorientierte Weiterbildungen (Priorität B)
Branchenspezifische Kurse, Zertifikatslehrgänge (CAS), berufsbegleitende Diplome und Fachausweise können ebenfalls gefördert werden — abhängig von verfügbarem Budget und Anbieteranerkennung.
Was wird nicht gefördert?
- Erstausbildungen (Berufsschule, Gymnasium, Studium)
- Freizeitkurse ohne Berufsrelevanz (Kochen, Tanzen, Hobby)
- Kurse, die ausschliesslich vom Arbeitgeber verordnet werden
- Kurse bei nicht anerkannten Anbietern
Unterschied: Weiterbildungsbeitrag vs. Bildungsgutschein Zürich
| Merkmal | Weiterbildungsbeitrag | Bildungsgutschein (Pilot) |
|---|---|---|
| Betrag | Bis CHF 3'000 | CHF 3'750 (Pilotprogramm) |
| Zielgruppe | Breite Zielgruppe | Personen mit besonderem Bedarf |
| Beantragung | Online beim MBA | Über Beratungsstellen |
| Kumulation möglich? | Nein — subsidiär | Nein — subsidiär |
Weiterbildungsbeitrag beantragen: Schritt für Schritt
- Kursauswahl: Wählen Sie eine Weiterbildung bei einem vom MBA anerkannten Anbieter. Überprüfen Sie die aktuelle Anbieterliste auf der MBA-Website (mba.zh.ch).
- Kostenschätzung einholen: Holen Sie eine verbindliche Kursbestätigung mit Kosten beim Anbieter ein.
- Antrag einreichen: Füllen Sie das Antragsformular auf dem Portal mba.zh.ch aus — vor Kursbeginn. Nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Bewilligungsentscheid: Das MBA entscheidet in der Regel innert 4-6 Wochen.
- Kurs absolvieren: Nach Abschluss reichen Sie Abrechnung und Kursbestätigung ein.
- Auszahlung: Der Beitrag wird direkt an Sie ausgezahlt oder mit dem Anbieter verrechnet.
Weitere Informationen zu Weiterbildungskosten und steuerlicher Abzugsfähigkeit in der Schweiz finden Sie in unseren Artikeln über Weiterbildungskosten steuerlich absetzen sowie eine Übersicht über Bildungsgutscheine in der Schweiz 2026.