Weiterbildung von der Steuer absetzen: Regeln, Grenzen und Tipps
Sie investieren in Ihre Weiterbildung — und das Steueramt zahlt mit? Grundsätzlich ja. Seit 2016 können Weiterbildungskosten in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden. Aber es gibt Bedingungen, Grenzen und Fallstricke, die Sie kennen sollten.
Grundregel: Berufsbezogen und abgeschlossen
Absetzbar sind Kosten für Aus- und Weiterbildung, die in einem beruflichen Zusammenhang stehen. Seit der Steuerreform 2016 gilt: Auch Kosten für eine Erstausbildung nach dem Erstabschluss (z.B. Zweitstudium, Umschulung) sind absetzbar — bis maximal CHF 12'000 pro Jahr bei der direkten Bundessteuer.
Was ist absetzbar?
| Kostenart | Absetzbar? | Bemerkung |
|---|---|---|
| Kursgebühren | Ja | CAS, MAS, Fachkurse |
| Prüfungsgebühren | Ja | Eidg. Prüfungen, Hochschulprüfungen |
| Lehrmittel | Ja | Bücher, Software, Skripte |
| Reisekosten zum Kursort | Ja | ÖV oder Kilometerentschädigung |
| Verpflegung am Kursort | Teilweise | Nur Mehrkosten |
| Erstausbildung (vor Erstabschluss) | Nein | Lehre, erster Bachelor |
| Hobby-Kurse | Nein | Kein beruflicher Bezug |
Grenze: CHF 12'000
Bei der direkten Bundessteuer beträgt das Maximum CHF 12'000 pro Jahr. Kantonal gibt es unterschiedliche Regelungen — manche Kantone haben keine Obergrenze, andere liegen tiefer. Prüfen Sie die Regeln Ihres Wohnkantons.
Tipp: Wenn Ihre Weiterbildung über zwei Kalenderjahre läuft, teilen Sie die Zahlungen auf. So können Sie in beiden Jahren den Abzug nutzen.
Bundesbeiträge und Steuer: Kein Doppelabzug
Wenn Sie für eine eidgenössische Prüfung Bundesbeiträge erhalten (50% der Kurskosten), dürfen Sie nur den Eigenanteil steuerlich absetzen. Der Bundesbeitrag reduziert die absetzbaren Kosten entsprechend.
Arbeitgeberbeiträge
Zahlt der Arbeitgeber die Weiterbildung, können Sie die Kosten natürlich nicht selbst absetzen. Ist der Arbeitgeberbeitrag aber steuerpflichtiger Lohn (weil es eine persönliche Weiterbildung ist), sieht es anders aus. In der Praxis ist die Grenze fliessend — im Zweifelsfall fragen Sie Ihre Steuerverwaltung.
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| CAS Digital Marketing (ZHAW) | CHF 9'800 |
| Lehrmittel | CHF 350 |
| Reisekosten (20x Zürich) | CHF 640 |
| Total absetzbar | CHF 10'790 |
| Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 30%) | ca. CHF 3'237 |
Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparen Sie in diesem Beispiel über CHF 3'000 — das entspricht einem Rabatt von rund 30% auf Ihre Weiterbildung. Nicht schlecht.
Häufige Fehler
Belege nicht aufbewahrt (die Steuerverwaltung kann Nachweise verlangen), Hobby-Kurse als beruflich deklariert (das fällt auf), Bundesbeitrag nicht abgezogen (Doppelabzug). Bewahren Sie alle Rechnungen, Zahlungsbelege und Kursbestätigungen mindestens 5 Jahre auf.