Bildungsgutschein Schweiz 2026: Wer bekommt ihn, wie viel und wie beantragen?
Bildungsgutschein Schweiz 2026: Betrag, Berechtigung und Antrag in 4 Schritten
Der Bildungsgutschein 2026 ermöglicht Erwachsenen in der Schweiz, Weiterbildungen mit bis zu CHF 3 000 (und in bestimmten Programmen bis CHF 7 500) staatlich subventioniert zu absolvieren. Antragsberechtigt sind in den meisten Kantonen Personen ab 25 Jahren mit kantonalem Wohnsitz. So beantragen Sie den Gutschein in 4 Schritten: (1) Kanton prüfen, (2) Kurs wählen, (3) Antrag stellen, (4) Kurs absolvieren und Kosten einreichen.
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein (chèque formation / buono formazione) ist ein staatliches Instrument zur Weiterbildungsförderung für Erwachsene. Er basiert auf dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG, SR 419.1) und wird auf Kantonsebene umgesetzt. Das Ziel: Personen ohne Tertiärabschluss sowie vom digitalen Wandel Betroffene sollen niederschwellig Zugang zu qualifizierender Weiterbildung erhalten.
Bildungsgutscheine 2026: Übersicht nach Kanton
| Kanton | Bezeichnung | Maximalbetrag 2026 | Mindestalter | Einkommensgrenze (Brutto) |
|---|---|---|---|---|
| Bern (BE) | Bildungsgutschein BE | CHF 2 000–3 000 | 25 Jahre | CHF 100 000 |
| Freiburg (FR) | Chèque formation FR | CHF 3 000 | 25 Jahre | CHF 90 000 |
| Genf (GE) | Chèque annuel formation | CHF 750 | 25 Jahre | Keine |
| Jura (JU) | Chèque formation JU | CHF 1 500 | 18 Jahre | CHF 80 000 |
| Luzern (LU) | Bildungsscheck LU | CHF 1 500 | 20 Jahre | CHF 90 000 |
| Wallis (VS) | Chèque formation VS | CHF 2 500 | 25 Jahre | CHF 100 000 |
| Waadt (VD) | Chèque annuel formation | CHF 750 | 25 Jahre | Keine |
| Zürich (ZH) | Weiterbildungsstipendium | Bis CHF 7 500 | 20 Jahre | Einkommensabhängig |
| Aargau (AG) | Bildungsgutschein AG | CHF 1 000 | 25 Jahre | CHF 80 000 |
| Solothurn (SO) | Bildungsgutschein SO | CHF 1 000 | 25 Jahre | CHF 80 000 |
Beträge und Bedingungen 2026 gemäss kantonalen Programmen. Kantone ohne eigenes Programm (BS, SZ, UR etc.) verweisen auf nationale Instrumente (EO, ALV).
Anspruchsvoraussetzungen: Was gilt in der Regel?
- Wohnsitz im betreffenden Kanton (Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr)
- Mindestalter 25 Jahre (Ausnahmen: JU 18, LU 20, ZH 20)
- Kein laufendes Studium auf Hochschulstufe (Bachelor, Master)
- Einkommensgrenze (steuerbares Einkommen, variiert nach Kanton)
- Anerkannter Kursanbieter: Schule muss vom Kanton zugelassen sein
- In einigen Kantonen: kein Tertiärabschluss (eidg. Diplom, Bachelor oder höher) vorhanden
Welche Kurse werden finanziert?
Förderfähig sind in der Regel:
- Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) mit eidg. Fachausweis/Diplom
- Höhere Fachschulen (HF)
- CAS/DAS (Certificate/Diploma of Advanced Studies) anerkannter Fachhochschulen
- Berufsbezogene Sprachkurse (je nach Kanton)
- Digitalisierungskurse und Umschulungen (verstärkt ab 2025)
Nicht förderfähig sind in der Regel: Hobbykurse, private Freizeitweiterbildung, Bachelor-/Master-Studiengänge an Universitäten.
So beantragen Sie den Bildungsgutschein in 4 Schritten
- Zuständige Stelle ermitteln: Amt für Berufsbildung oder Volksschule Ihres Wohnkantons (Suche via «Bildungsgutschein + Kanton» oder auf der kantonalen Bildungswebseite).
- Kurs und Anbieter wählen: Prüfen Sie, ob der Kurs bei einem anerkannten Anbieter stattfindet. Holen Sie eine Kursbestätigung oder Kostenofferte ein.
- Antrag einreichen: Füllen Sie das Antragsformular aus (meist online). Benötigte Unterlagen: Wohnsitznachweis (Wohnsitzbestätigung Gemeinde), letzter Steuerausweis oder Lohnausweis, Kursanmeldung/-offerte.
- Kurs absolvieren und Kosten einreichen: Nach erfolgtem Kursabschluss reichen Sie Kursbestätigung und Rechnung ein. Die Auszahlung erfolgt direkt an Sie oder den Kursanbieter.
Bundesebene: Individuelle Weiterbildungsberatung
Ergänzend zu kantonalen Gutscheinen fördert der Bund seit 2018 kostenlose Weiterbildungsberatungen (bis 4 Stunden) bei anerkannten Beratungsstellen. Diese Beratung hilft, das passende Angebot zu finden – unabhängig vom Kanton. Informationen: sbfi.admin.ch.
Bildungsgutschein und Steuer
Erhaltene Bildungsgutscheine gelten steuerrechtlich nicht als Einkommen und müssen nicht in der Steuererklärung deklariert werden. Weiterbildungskosten, die selbst getragen werden (abzüglich des Gutscheins), sind als Berufskosten in der Steuererklärung abziehbar (bis CHF 12 700 Pauschal oder Effektiv).
Kurse finden und vergleichen
Nutzen Sie unsere Kurs-Suche, um anerkannte Weiterbildungsangebote nach Kanton und Förderfähigkeit zu filtern. Weitere hilfreiche Seiten: Weiterbildungsstipendien Schweiz, Berufsbegleitend studieren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Bildungsgutschein in der Schweiz?
Eine staatliche Förderung für Erwachsene, die Weiterbildungskosten mitfinanziert. Betrag und Bedingungen variieren nach Kanton (CHF 750 bis CHF 7 500).
Wer hat 2026 Anspruch?
In der Regel: Wohnsitz im Kanton, Alter 25+, kein laufendes Hochschulstudium, Einkommensgrenze. Genaue Regeln je Kanton prüfen.
Wie hoch ist der Bildungsgutschein 2026?
Bern CHF 2 000–3 000, Freiburg CHF 3 000, Genf CHF 750, Luzern CHF 1 500, Wallis CHF 2 500, Zürich bis CHF 7 500.
Welche Kurse werden finanziert?
Berufsprüfungen (BP/HFP), höhere Fachschulen, anerkannte CAS/DAS, Digitalisierungskurse. Hobbykurse und Universitätsstudien ausgeschlossen.
Wie beantragt man den Bildungsgutschein?
1. Kanton/Amt ermitteln. 2. Kurs und Anbieter wählen. 3. Antrag mit Wohnsitznachweis, Steuerausweis, Kursanmeldung einreichen. 4. Kurs absolvieren und Rechnung vorlegen.